wbs-law: ArbG Dessau – Kündigung wegen Betätigung des Like-Buttons


https://youtu.be/W8aoWTuAuiY

Nutzer von facebook haften für Aussagen, welche Sie mit dem Like-Button betätigen. Solche Aussagen werden als die Aussagen des Nutzers gewertet, der den Like-Button betätigte. Insbesondere durch das „liken“ unwahrer Postings kann man sehr schnell juristisch haftbar gemacht werden.

Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke unter http://www.wbs-law.tv

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