Schlagwort: Bayerisches Hochschulgesetz


https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/1973/26/gvbl-1973-26.pdf Während zuvor die Universitäten und Hochschulen durch verschiedene Normen reguliert waren, schuf der Freistaat Bayern 1973 ein allgemeingültiges Hochschulgesetz. Am wohl bekanntesten ist die darin verfügte Auflösung der Verfassten Studierendenschaften (Art. 104 Abs. 5). Die Aufgaben des Hochschulrates als Read more…


https://bayrvr.de/2017/09/05/staatsregierung-gesetzentwurf-zur-aenderung-des-bayerischen-hochschulgesetzes-bayhschg/ Auf Grund von Art. 106 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) können die einzelnen Hochschulen in den sog. Abweichungsverordnungen befristet mit dem Ziel der Stärkung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Qualitätssicherung hochschulorganisationsrechtliche Sonderregelungen treffen. Die Hochschulen haben hier vielfältige Read more…


http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425 Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG Read more…

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